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Satzung des NABU Herten e.V. Stand: 08.Februar 2017
NABU Herten Satzung 08-Feb-2017.pdf
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Satzung

des

Naturschutzbundes Deutschland

Kreisverband Recklinghausen e.V.

Ortsverein Herten e.V.

 

Wo in dieser Satzung sprachlich die männliche Form gewählt ist, ist

selbstverständlich auch die weibliche Sprachform gemeint

Stand: Februar 2017

Satzung

Naturschutzbund Herten e. V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Naturschutzbund Herten e. V.“ und ist in das

Vereinsregister eingetragen. Er ist eine Untergliederung des Naturschutzbund

Deutschland, Kreisverband Recklinghausen e. V. Er hat seinen Sitz in Herten.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Der Naturschutzbund Herten e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar – im

Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung –

gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Ziele. Er bekennt sich zur

freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes Deutschlands.

2. Der Naturschutzbund Herten e. V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Der Naturschutzbund Herten e. V. will das Verständnis für den umfassenden

Schutz der Natur und Umwelt fördern und wecken. Dazu gehört insbesondere die

Erhaltung, Verbesserung und Schaffung der natürlichen Lebensgrundlagen für

Pflanzen und Tiere, die Förderung einer menschenwürdigen Umwelt und die

Verbreitung des Natur- und Umweltschutzgedankens. Der Naturschutzbund

vermittelt Kenntnisse über Grundlagen der Ökologie und über die Möglichkeiten

des praktischen Natur- und Umweltschutzes.

4. Die Verwirklichung dieser Ziele soll insbesondere erfolgen durch:

a) Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen für gefährdete Arten

b) Pflege, Erwerb oder Pacht von Flächen als Lebensraum für Pflanzen und

Tiere

c) Regelmäßige Durchführungen und Besuche naturkundlicher und kultureller

Veranstaltungen

d) Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Ziele des Natur- und

Umweltschutzgedankens

e) Mitwirkung bei Planungen, die für den Schutz der Natur bedeutsam sind

f) Einwirkung auf Gesetzgebung, Verwaltungen und w e i t e r e

Entscheidungsträger gemäß den genannten Aufgaben, sowie das Eintreten

für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften

g) Regionale und überregionale Kontakte mit ähnlich orientierten

Organisationen, Einrichtungen und Personen

h) Mithilfe bei der Erforschung der Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes

auf wissenschaftlicher Basis

i) Förderung der nachhaltigen und naturverträglichen Landnutzung und der

regionalen Vermarktung ihrer Produkte

j) Förderung des Tierschutzes

k) Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Natur- und Umweltschutz

sowie die Förderung jungendpflegerischer Ziele in diesem Sinne

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Naturschutzbund Herten e. V. können natürliche und juristische

Personen werden. Mit der Beitrittserklärung erkennt der Antragsteller diese

Satzung an.

2. Der Naturschutzbund Herten e.V. betreut und vertritt die Mitglieder des

Naturschutzbund Deutschland e.V. in seinem Bereich

3. Über den schriftlichen zu stellenden Antrag zur Aufnahme in den Naturschutzbund

Herten e.V. entscheidet gemäß der § 4 Absatz 3 der Satzung des

Bundesverbandes der Vorstand des Naturschutzbund Herten e.V. Die Form der

Mitgliedschaft richtet sich nach dem Bestimmungen des Bundesverbandes.

4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der

Austritt muss spätestens am 01. Oktober zum Ende des laufenden Jahres

schriftlich gegenüber dem Vorstand des Naturschutzbunde Herten e.V. erklärt

werden.

5. Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält oder gröblich gegen die Ziele

gemäß § 2 dieser Satzung verstößt, kann vom Vorstand des Naturschutzbund

Herten e.V. ausgeschlossen werden. Dem Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur

Äußerung zu geben. Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe von

Gründen schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene kann gegen diesen Bescheid

Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch, der innerhalb eines Monats nach

Empfang des Bescheides eingelegt werden muss, entscheidet der Vorstand des

Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Naturschutzbund Herten e.V. sind:

1. Die Mitgliederversammlung

2. Der Vorstand

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Hauptorgan des Naturschutzbund Herten e.V. ist die Mitgliederversammlung, die

einmal jährlich einzuberufen ist. Die Mitgliederversammlung bestimmt die

Richtlinien und Programme der Vereinsarbeit.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 1. Quartal eines

jeden Jahres statt. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens drei Wochen vor

der Mitgliederversammlung auf schriftlichem oder elektronischem Weg

einzureichen. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand in

vertretungsberechtigter Zahl durch Bekanntmachung in der Hertener Zeitung und

der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Ausgabe Herten unter Bekanntmachung

des Termins, des Versammlungsortes und der Tagesordnung mit einer Frist von 3

Wochen ein. Mitgliedern, die keine der genannten Tageszeitungen beziehen und

dem Vorstand hiervon schriftlich unterrichtet haben, ist die Einladung schriftlich

unter der Wahrung der genannten Frist zu übermitteln.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen

werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung

von mindestens 1/3 der von dem Naturschutzbund Herten e.V. betreuten

Mitglieder verlangt wird. Über Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung

beschließt die Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

- die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer auf die Dauer von drei Jahren

- die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und die Entlastung des

Vorstandes

- die Behandlung von Anträgen

- Satzungsänderungen

- die Auflösung des Naturschutzbundes Herten e.V.

5. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben anwesende Mitglieder ab dem

vollendetem 16. Lebensjahr.

6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der

gültigen abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit

der anwesenden Stimmberechtigten. Die Satzung und Satzungsänderungen

müssen mit der Satzung des Naturschutzbund Deutschland Landesverband

Nordrhein-Westfalen e.V. in Einklang bleiben.

7. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und auf Antrag geheim.

8. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei

Mitgliedern des Kernvorstandes zu unterzeichnen ist.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, von

denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die Zahl der

Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung

des Vorstands.

1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die

Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

2. Die Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Diese

Beschlüsse sind auf dem folgenden Vereinstreffen zu protokollieren.

3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend

ist. Beschlüsse können auch auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem

Wege gefasst werden, sofern kein Vorstandsmitglied dieser Verfahrensweise

widerspricht.

4. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder

das Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten Mitgliederversammlung

zu bestellen.

§ 6.1 Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Fachvorstand besteht aus:

weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die

vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über die Zahl der Mitglieder des

Fachvorstandes und ihren Aufgabenbereich entscheidet der Kernvorstand. Die

Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung

bestätigt. Hierzu gehört der Naturschutzjugend Sprecher.

§ 7 Naturschutzjugend

1. Die Naturschutzjugend Herten (im folgenden Naturschutzjugend genannt) ist die

Jugendorganisation des Naturschutzbund Herten e.V. Mitglieder des

Naturschutzbund Herten e.V.. die zu Beginn des Geschäftsjahres das 27.

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gehören der Naturschutzjugend an. Die

Naturschutzjugend regelt ihre Arbeit im Rahmen der Satzung des

Naturschutzbund Herten e.V. nach einer eigenständigen Satzung.

2. Die Naturschutzjugend erhält vom Naturschutzbund Herten e.V. eine

angemessene Finanzausstattung, die der Vorstand festlegt. Die

Naturschutzjugend entscheidet über die Verwendung ihrer Mittel im Rahmen ihrer

Satzung.

3. Ein Vertreter des Vorstandes der Naturschutzjugend hat das Recht, an den

Sitzungen des Vorstandes des Naturschutzbund Herten e.V. teilzunehmen. Er ist

zu den Vorstandssitzungen einzuladen und muss gehört werden.

4. Auf der Mitgliederversammlung des Naturschutzbund Herten e.V. gibt ein

Vertreter der Naturschutzjugend einen Tätigkeitsbericht der Naturschutzjugend

ab. Der Bericht kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

§ 8 Geschäftsjahr und Rechnungswesen

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Für das Kassen- und Rechnungswesen ist der Kassierer verantwortlich.

3. Die Prüfung der Jahresrechnung geschieht durch zwei Kassenprüfer.

§ 9 Mitgliedsbeitrag/Einnahmen

1. Die von den Mitgliedern des Naturschutzbund Herten e.V. zu zahlenden

Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Beiträgen des Bundesverbandes.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet

werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 10 Auflösung

1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung in

geheimer Abstimmung, wobei ¾ der erschienenen stimmungsberechtigten

Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen

Zweckes fällt das Vermögen an die nächst übergeordneter rechtsfähiger

Gliederung des Naturschutzbund Deutschland e.V.

3. Die Mitgliedschaft im Naturschutzbund Deutschland e.V. wird durch die Auflösung

des Naturschutzbund Herten e.V. nicht berührt.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des Naturschutzbund Herten

e.V. am 08. Februar 2017 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der obigen Satzung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 7 dieser Satzung vom

Kreisvorstand zugestimmt.

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für den Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Recklinghausen e.V.