Satzung
des
Naturschutzbundes Deutschland
Kreisverband Recklinghausen e.V.
Ortsverein Herten e.V.
Wo in dieser Satzung sprachlich die männliche Form gewählt ist, ist
selbstverständlich auch die weibliche Sprachform gemeint
Stand: Februar 2017
Satzung
Naturschutzbund Herten e. V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Naturschutzbund Herten e. V.“ und ist in das
Vereinsregister eingetragen. Er ist eine Untergliederung des Naturschutzbund
Deutschland, Kreisverband Recklinghausen e. V. Er hat seinen Sitz in Herten.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der Naturschutzbund Herten e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar – im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung –
gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Ziele. Er bekennt sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes Deutschlands.
2. Der Naturschutzbund Herten e. V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Der Naturschutzbund Herten e. V. will das Verständnis für den umfassenden
Schutz der Natur und Umwelt fördern und wecken. Dazu gehört insbesondere die
Erhaltung, Verbesserung und Schaffung der natürlichen Lebensgrundlagen für
Pflanzen und Tiere, die Förderung einer menschenwürdigen Umwelt und die
Verbreitung des Natur- und Umweltschutzgedankens. Der Naturschutzbund
vermittelt Kenntnisse über Grundlagen der Ökologie und über die Möglichkeiten
des praktischen Natur- und Umweltschutzes.
4. Die Verwirklichung dieser Ziele soll insbesondere erfolgen durch:
a) Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen für gefährdete Arten
b) Pflege, Erwerb oder Pacht von Flächen als Lebensraum für Pflanzen und
Tiere
c) Regelmäßige Durchführungen und Besuche naturkundlicher und kultureller
Veranstaltungen
d) Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Ziele des Natur- und
Umweltschutzgedankens
e) Mitwirkung bei Planungen, die für den Schutz der Natur bedeutsam sind
f) Einwirkung auf Gesetzgebung, Verwaltungen und w e i t e r e
Entscheidungsträger gemäß den genannten Aufgaben, sowie das Eintreten
für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften
g) Regionale und überregionale Kontakte mit ähnlich orientierten
Organisationen, Einrichtungen und Personen
h) Mithilfe bei der Erforschung der Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes
auf wissenschaftlicher Basis
i) Förderung der nachhaltigen und naturverträglichen Landnutzung und der
regionalen Vermarktung ihrer Produkte
j) Förderung des Tierschutzes
k) Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Natur- und Umweltschutz
sowie die Förderung jungendpflegerischer Ziele in diesem Sinne
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Naturschutzbund Herten e. V. können natürliche und juristische
Personen werden. Mit der Beitrittserklärung erkennt der Antragsteller diese
Satzung an.
2. Der Naturschutzbund Herten e.V. betreut und vertritt die Mitglieder des
Naturschutzbund Deutschland e.V. in seinem Bereich
3. Über den schriftlichen zu stellenden Antrag zur Aufnahme in den Naturschutzbund
Herten e.V. entscheidet gemäß der § 4 Absatz 3 der Satzung des
Bundesverbandes der Vorstand des Naturschutzbund Herten e.V. Die Form der
Mitgliedschaft richtet sich nach dem Bestimmungen des Bundesverbandes.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der
Austritt muss spätestens am 01. Oktober zum Ende des laufenden Jahres
schriftlich gegenüber dem Vorstand des Naturschutzbunde Herten e.V. erklärt
werden.
5. Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält oder gröblich gegen die Ziele
gemäß § 2 dieser Satzung verstößt, kann vom Vorstand des Naturschutzbund
Herten e.V. ausgeschlossen werden. Dem Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur
Äußerung zu geben. Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe von
Gründen schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene kann gegen diesen Bescheid
Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch, der innerhalb eines Monats nach
Empfang des Bescheides eingelegt werden muss, entscheidet der Vorstand des
Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Naturschutzbund Herten e.V. sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Hauptorgan des Naturschutzbund Herten e.V. ist die Mitgliederversammlung, die
einmal jährlich einzuberufen ist. Die Mitgliederversammlung bestimmt die
Richtlinien und Programme der Vereinsarbeit.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 1. Quartal eines
jeden Jahres statt. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens drei Wochen vor
der Mitgliederversammlung auf schriftlichem oder elektronischem Weg
einzureichen. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand in
vertretungsberechtigter Zahl durch Bekanntmachung in der Hertener Zeitung und
der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Ausgabe Herten unter Bekanntmachung
des Termins, des Versammlungsortes und der Tagesordnung mit einer Frist von 3
Wochen ein. Mitgliedern, die keine der genannten Tageszeitungen beziehen und
dem Vorstand hiervon schriftlich unterrichtet haben, ist die Einladung schriftlich
unter der Wahrung der genannten Frist zu übermitteln.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen
werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung
von mindestens 1/3 der von dem Naturschutzbund Herten e.V. betreuten
Mitglieder verlangt wird. Über Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung
beschließt die Mitgliederversammlung.
4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer auf die Dauer von drei Jahren
- die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und die Entlastung des
Vorstandes
- die Behandlung von Anträgen
- Satzungsänderungen
- die Auflösung des Naturschutzbundes Herten e.V.
5. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben anwesende Mitglieder ab dem
vollendetem 16. Lebensjahr.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten. Die Satzung und Satzungsänderungen
müssen mit der Satzung des Naturschutzbund Deutschland Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V. in Einklang bleiben.
7. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und auf Antrag geheim.
8. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei
Mitgliedern des Kernvorstandes zu unterzeichnen ist.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, von
denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die Zahl der
Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung
des Vorstands.
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die
Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
2. Die Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Diese
Beschlüsse sind auf dem folgenden Vereinstreffen zu protokollieren.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend
ist. Beschlüsse können auch auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem
Wege gefasst werden, sofern kein Vorstandsmitglied dieser Verfahrensweise
widerspricht.
4. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder
das Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten Mitgliederversammlung
zu bestellen.
§ 6.1 Der erweiterte Vorstand
Der erweiterte Fachvorstand besteht aus:
weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die
vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über die Zahl der Mitglieder des
Fachvorstandes und ihren Aufgabenbereich entscheidet der Kernvorstand. Die
Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung
bestätigt. Hierzu gehört der Naturschutzjugend Sprecher.
§ 7 Naturschutzjugend
1. Die Naturschutzjugend Herten (im folgenden Naturschutzjugend genannt) ist die
Jugendorganisation des Naturschutzbund Herten e.V. Mitglieder des
Naturschutzbund Herten e.V.. die zu Beginn des Geschäftsjahres das 27.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gehören der Naturschutzjugend an. Die
Naturschutzjugend regelt ihre Arbeit im Rahmen der Satzung des
Naturschutzbund Herten e.V. nach einer eigenständigen Satzung.
2. Die Naturschutzjugend erhält vom Naturschutzbund Herten e.V. eine
angemessene Finanzausstattung, die der Vorstand festlegt. Die
Naturschutzjugend entscheidet über die Verwendung ihrer Mittel im Rahmen ihrer
Satzung.
3. Ein Vertreter des Vorstandes der Naturschutzjugend hat das Recht, an den
Sitzungen des Vorstandes des Naturschutzbund Herten e.V. teilzunehmen. Er ist
zu den Vorstandssitzungen einzuladen und muss gehört werden.
4. Auf der Mitgliederversammlung des Naturschutzbund Herten e.V. gibt ein
Vertreter der Naturschutzjugend einen Tätigkeitsbericht der Naturschutzjugend
ab. Der Bericht kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
§ 8 Geschäftsjahr und Rechnungswesen
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Für das Kassen- und Rechnungswesen ist der Kassierer verantwortlich.
3. Die Prüfung der Jahresrechnung geschieht durch zwei Kassenprüfer.
§ 9 Mitgliedsbeitrag/Einnahmen
1. Die von den Mitgliedern des Naturschutzbund Herten e.V. zu zahlenden
Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Beiträgen des Bundesverbandes.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 10 Auflösung
1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung in
geheimer Abstimmung, wobei ¾ der erschienenen stimmungsberechtigten
Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen an die nächst übergeordneter rechtsfähiger
Gliederung des Naturschutzbund Deutschland e.V.
3. Die Mitgliedschaft im Naturschutzbund Deutschland e.V. wird durch die Auflösung
des Naturschutzbund Herten e.V. nicht berührt.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des Naturschutzbund Herten
e.V. am 08. Februar 2017 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der obigen Satzung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 7 dieser Satzung vom
Kreisvorstand zugestimmt.
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für den Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Recklinghausen e.V.